Nasenflügeltest

Sehr geehrte Eltern,

morgen Donnerstag, 16. September starten wir mit den Nasenflügeltests. Nächste Woche werden diese dann zweimal in der Woche durchgeführt.

Hier die wichtigsten Fragen beantwortet:

  • Bekommen Getestete wieder eine Bescheinigung über das Ergebnis des Nasenflügeltests ausgestellt oder ausgehändigt? Nein, es ist keine Bestätigung vorgesehen, da diese in anderen Kontexten nicht verwendet werden kann.
  • Was passiert, wenn ein Schüler/eine Schülerin beim Nasenflügeltest positiv getestet wird? Der Schüler/die Schülerin wird aus der Klasse begleitet, die Eltern werden informiert und es erfolgt eine Meldung an die zuständige Stelle beim Gesundheitsdienst. Im Anschluss greifen die von der epidemiologischen Überwachungseinheit vorgesehenen Maßnahmen.
  • Muss bei einem (1) positiven Fall in der Klasse die ganze Gruppe in Quarantäne? Jene Schüler*innen, die sich am Nasenflügeltest beteiligen, werden nicht in Quarantäne versetzt, sondern dürfen weiterhin die Schule besuchen und werden am nächsten Tag nachgetestet. Schüler*innen, die sich nicht beteiligen, werden vorsorglich in häusliche Isolation oder Quarantäne überstellt. Ab 2 positiven Fällen geht die gesamte Klasse in Quarantäne.
  • Wie werden Genesene eingestuft? : Wer in den letzten 3 Monaten erkrankt war und genesen ist, geht nicht in Quarantäne. Liegt die Erkrankung länger zurück, greift die Quarantäne.
  • Wie lange dauert die Quarantäne? Sie dauert 10 Tage.

 

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